AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ozonos Schweiz GmbH, Kirchstrasse 5, CH-8104 Weiningen

1.    Geltungsbereich

1.1  Die Ozonos Schweiz GmbH (im Folgenden „Ozonos“) erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen oder anderer Leistungen durch Ozonos. Die AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ozonos und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

1.2  Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sind nur wirksam, wenn sie von Ozonos schriftlich bestätigt werden.

1.3  Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Vertragspartners widerspricht Ozonos ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch Ozonos bedarf es nicht.

1.4  Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6  Die Angebote der Ozonos sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Konzept- und Ideenschutz

Wurde Ozonos im Vorfeld eines Vertragsabschlusses vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Ozonos dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:

2.1.  Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Ozonos kommen diese AGB zur Anwendung.

2.2.  Der potentielle Vertragspartner anerkennt, dass Ozonos bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl Ozonos selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3.  Das Konzept enthält relevante Ideen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der geplanten Zusammenarbeit ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Vermarktungs- und Vertriebsstrategien, Beibringung von dritten Partnern usw. angesehen, auch wenn sie als solches kein „Werk“ darstellen.

2.4.  Der Ozonos stehen sämtliche Rechte an den konzeptionellen Ideen zu, solange kein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Insbesondere verpflichten sich potentielle Vertragspartner es zu unterlassen, diese von Ozonos im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.5.  Sofern der potentielle Vertragspartner der Meinung ist, dass ihm von Ozonos Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Ozonos binnen 7 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.6.  Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Ozonos dem potentiellen Vertragspartner eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Vertragspartner verwendet, so ist davon auszugehen, dass Ozonos dabei verdienstlich wurde.

2.7.  Der potentielle Vertragspartner kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 7% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Ozonos ein.

2.8.  Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Ozonos zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient bzw. bedient hat.

3.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

3.1.  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Hauptvertrag und dessen Anhängen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Ozonos. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Vertrages völlige Gestaltungsfreiheit der Ozonos.

3.2.  Der Vertragspartner wird Ozonos zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind, auch wenn diese erst nach Vertragsabschluss bekannt werden.

3.3.  Der Vertragspartner gewährleistet, über sämtliche allenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses benötigten Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte zu verfügen bzw. allfällige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Wird Ozonos wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner Ozonos schad- und klaglos; er hat Ozonos sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Ozonos durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Ozonos bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Ozonos hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.4.  Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.    Warenlieferung

Besteht die Leistung von Ozonos in der Lieferung von Waren, so gelten zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen folgende Regelungen.

4.1.  Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und vereinbarter Anzahlungen. Teillieferungen sind gestattet. Ozonos ist berechtigt, solche Teillieferungen in Rechnung zu stellen. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie nicht von Ozonos zu vertreten sind. Schliesslich verlängern sich die Lieferfristen angemessen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt oder Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen zu Verzögerungen führen. Ozonos wird den Vertragspartner hierüber unverzüglich benachrichtigen. Ozonos hat Beeinträchtigungen des Vertragspartners so gering wie möglich zu halten.

4.2.  Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Werkes auf den Vertragspartner über.

4.3.  Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von Ozonos bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum von Ozonos. Solange die Waren im Eigentum von Ozonos sind, hat der Vertragspartner sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum von Ozonos zu schützen. Der Vertragspartner hat die Waren auf eigene Kosten instand zu halten und diese zu Gunsten von Ozonos gegen Diebstahl, Betriebsstörung, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Er hat die unbezahlten Produkte im Weiteren von den eigenen Produkten getrennt aufzubewahren.

4.4.  Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf sechs Monate nach Wareneingang.

4.5.  Bei begründeter Mängelrüge ist Ozonos nach seiner Wahl zu Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung berechtigt, sofern es sich nicht nur um unwesentliche Mängel handelt. Kommt Ozonos diesen Verpflichtungen innerhalb angemessener Fristen nicht nach, ist der Vertragspartner berechtigt, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossenen. Mangelhafte Teile, die ersetzt wurden, sind auf Verlangen von Ozonos auf dessen Kosten zurückzusenden. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemässe Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

4.6.  Unberührt bleibt die Haftung aus den nationalen Produkthaftungsgesetzen.

4.7.  Die Regelungen zu Provisionszahlungen (Pkte. 7. u. 8. dieser AGB) gelten für die Lieferung von Waren sinngemäss. Preise verstehen sich zudem, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Liefer- und Versandkosten.

4.8.  Retouren: Ozonos kann nur Waren zurücknehmen, die unversehrt und in der Originalverpackung sind und deren Lieferung durch Ozonos mit einem Lieferschein oder einer Rechnung belegt werden kann. In den folgenden Fällen behält sich Ozonos vor, Abzüge zu machen:

                  – Retournierte Artikel später als 30 Tage nach Erhalt; mindestens 20 % Abzug

                  – Ware, die angeschlossen oder im Einsatz war, wird nicht zurück genommen

                  – Defekte Produkte werden nicht zurück genommen

                  – Artikel, die nicht bei Ozonos bestellt wurden, werden nicht zurückgenommen

      Ozonos kann die mit der Retournierung verbundenen Kosten vollumfänglich dem       Vertragspartner in Rechnung stellen. Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ist   die entsprechende Rechnung innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.

      Eine Vergütung erfolgt in jedem Falle in Form einer Warengutschrift.

4.9. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Vertragspartner erfolgt zum Zeitpunkt

      der Entgegennahme der Ware bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom       Vertragspartner angegebene Adresse.

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1.  Ozonos ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2.  Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt grundsätzlich im eigenen Namen. Ozonos wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt.

6.    Vorzeitige Auflösung

6.1.  Ozonos ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fälligen Betrages oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, verstösst.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren der Ozonos vor deren Leistung weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2.  Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Ozonos fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstösst.

7.    Provisionen

7.1.  Wenn nichts anderes vereinbart ist, entstehen Provisionsansprüche der Ozonos für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ozonos ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

7.2.  Provisionen verstehen sich als Netto-Provisionen zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.3.  Alle Leistungen der Ozonos, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Provision abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

7.4.  Wird das Vertragsverhältnis seitens des Vertragspartners einseitig beendet, ohne dass ein im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB genannter Grund vorliegt, hat er Ozonos die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Ozonos begründet ist, hat der Vertragspartner der Ozonos darüber hinaus die gesamte für diesen Auftrag vereinbarten Provisionen zu erstatten. Weiters ist Ozonos bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Ozonos, schad- und klaglos zu stellen. Die Bestimmungen zum Konzept- und Ideenschutz gelten sinngemäss.

8.    Zahlung

8.1.  Provisionen und Warenlieferungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung allfälliger Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

8.2.  Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, Ozonos die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3.  Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann Ozonos sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Ozonos hat im Falle eines Zahlungsverzuges nach einmaliger Mahnung das Recht vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz zu verlangen. Tritt Ozonos vom Vertrag zurück, hat der Vertragspartner bei der ersten Aufforderung von Ozonos sämtliche unter dem Vertrag erhaltenen Waren unverzüglich und unversehrt zurück zu geben und Schadenersatz wegen Dahinfallens des Vertrages zu leisten.

8.4.  Im Weiteren ist Ozonos von der Verpflichtung befreit, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5.  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Ozonos für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6.  Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Ozonos aufzurechnen, ausser die Forderung des Vertragspartners wurde von der Ozonos schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9.    Referenz

9.1.  Ozonos ist vorbehältlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10.  Haftung und Produkthaftung

10.1.In Fällen von nicht grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Ozonos und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Demnach haftet Ozonos insbesondere nicht für mittlere und leichte Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für seine Hilfspersonen (Art. 101 OR) oder für weitere mittelbare Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Ozonos ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

10.2.Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Ozonos. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

10.3. Bei Warenlieferungen müssen Reklamationen schriftlich erfolgen und können später als 5 Arbeitstage nach Empfang der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Für fehlerhafte Ware (Falschlieferung, Manko oder Transportdefekt) wird kostenloser Ersatz geliefert.

        Andere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 

11.  Datenschutz

11.1.Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

12.  Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Ozonos und dem Vertragspartner unterliegen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1.Erfüllungsort ist der Sitz der Ozonos. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Ozonos und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Ozonos sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Ozonos berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

13.2.Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ozonos Schweiz GmbH, Stand 08/2018 

A. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ozonos Schweiz GmbH, Kirchstrasse 5, 8104 Weiningen, Schweiz, Telefon: +41 (0)44 531 00 21, E-Mail frischluft@ozonos.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

B. Folgen des Widerrufs

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

14. Datenschutzerklärung für NetMailer

Für den Versand unserer Newsletter setzen wir die Plattform „NetMailer“ ein, die von PAWECO GmbH betrieben wird. PAWECO ist ein in der Schweiz ansässiger Anbieter und unterliegt dem Schweizer Datenschutzrecht. Die E-Mail-Adressen unserer Newsletter-Empfänger und andere relevante Daten werden auf den Servern von PAWECO in der Schweiz gespeichert und ausschliesslich zur Auswertung und zum Versand unserer Newsletter genutzt. Wir haben mit PAWECO eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen, in der sich PAWECO verpflichtet, die Daten unserer Nutzer gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu schützen und in unserem Auftrag zu verarbeiten.

Wir vertrauen darauf, dass PAWECO die Daten unserer Nutzer sicher und vertraulich behandelt und diese nicht für eigene Zwecke nutzt oder an Dritte weitergibt. Wenn Sie die Analyse durch NetMailer nicht wünschen, können Sie den Newsletter jederzeit abbestellen. In jeder Newsletter-Nachricht stellen wir Ihnen einen entsprechenden Link zur Verfügung.

NetMailer wird auch zur Analyse unserer Newsletter-Kampagnen genutzt. Dazu werden technische Informationen wie Zeitpunkt des Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem erfasst. Wenn Sie eine E-Mail öffnen, die über NetMailer versandt wurde, verbindet sich eine in der E-Mail enthaltene Datei (sogenanntes „Web-Beacon“) mit den Servern von PAWECO. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links gegebenenfalls angeklickt wurden.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäss Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmässigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitung.